F.D.P.-Fraktion Zierenberg

 Helmut von Zech, Unterer Hundemarkt 4, 34289 Zierenberg,

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Änderungsantrag zum TOP 5 der Stadtverordnetenversammlung am 13.3.2000

 

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Preisnachlässen beim Verkauf städtische Wohnbaugrundstücke wird unter Punkt E) Einkommensgrenze wie folgt geändert:

 

Als Einkommensgrenze für die Zuschussberechtigung gilt das Familienbruttoeinkommen entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversichung (West).

 

Diese Einkommensgrenze wird jährlich den entsprechenden bundesweiten Festlegungen angepasst,

 

 

 

 

 

Begründung:

Mit einem monatlichen Bruttomonatseinkommen von DM 4.480,-- DM kann bei der heutigen Zinslandschaft lediglich ein Baudarlehen in Höhe von ca. DM 132.000,-- bei einem 4-Personenhaushalt aufgenommen werden. Hierin zeigt sich, dass es nur unter ungewöhnlichen Umständen überhaupt möglich sein wird, die Vergünstigung dieser Richtlinie wahrzunehmen zu können.

Unsere Initiative zielt darauf ab, dass Familien mit mindestens 2 Kindern auch realistischer Weise in den Genuß dieser Richtlinie kommen sollten.

Siehe auch nachstehende Tabelle:

 

MonatsbruttoEinkommen

Jahresbruttoeinkommen

Jahresnettoeinkommen 60% v.Brutto

Monatl.Netto

Kindergeld

Haushalts-Pauschale Lebenshaltung 4 Personenhaushalt

Überschuß für Finanzierungen

Mögliche Finanzierung bei 7,5% Annuität

Magistratvorlage

 

4480

53760

32256

2688

540

2400

828

132480

Krankenversicherung (West) Bemessungs-grundlage 2000

Entspricht dem Antrag vom 13.3.2000

6450

77400

46440

3870

540

2400

2010

321600

Rentenversicherung(West)

Bemessungsgrundlage 2000

8600

103200

61920

5160

540

2400

3300

528000

Vorschlag FDP im Rahmen der Beratungen Mittelwert Bemessungsgrundlage RV/KV

7525

90300

54180

4515

540

2400

2655

424800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die erste Spalte entspricht der Magistratvorlage, die zweite Spalte entspricht unserem Änderungsantrag

 

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